Für weitere Aktivitäten auf dem Ziegelsee sowie des Möllner Stadtsee (beide Landes-Gewässer 2.Ordnung) bedarf es grundsätzlich der Genehmigung der Stadt Mölln und des Kreises Herzogtum Lauenburg. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen ist die Stadt Mölln, Liegenschaftsabteilung, sowie der Kreis Herzogtum-Lauenburg-Wasserwirtschaft in Ratzeburg.
Beide Anträge können bei der Stadt Mölln eingereicht werden, die dann die Weiterverarbeitung übernimmt. Ausgenommen davon ist die direkte Durchfahrt des Ziegelsee vom Elbe-Lübeck-Kanal zu den Anlegern der Motorbootvereine durch Tagesgäste. Zu beachten ist die Höchstgeschwindigkeit auf den beiden Seen, Ziegel- und
Stadtsee 6 km/h.
Für Tagesgäste mit Wasserfahrzeugen aller Art und einer Liegezeit von maximal 28 Tagen ist die direkte Zufahrt zu den beiden Sportboothäfen Genehmigungsfrei. Alle weiteren Aktivitäten, Rundfahrten, etc., sei es mit dem eigenen Motorboot oder dem Beiboot mit Verbrennungsmotor, sind ab dem ersten Liegetag, entsprechend der jeweiligen Merkblätter, vom Kreis und der Stadt Mölln, Genehmigungspflichtig. Die dann zugeteilte Registriernummer (MÖ xxx) muss deutlich sichtbar entweder einmal am Heck oder an beiden Seiten des Sportboot/Beiboot -in mindestens 8 cm hohen arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben- angebracht werden.
Befahren der Seen und Fließgewässer, Info's für Wassersportler, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Fachdienst 342
Für den Elbe-Lübeck-Kanal:
Unser Infoblatt für das Befahren des Elbe-Lübeck-Kanals mit Sport- und Kleinfahrzeugen (Stand Januar 2024).