Aktuelle Hinweise
Der DMYV informiert:
Gas an Bord Prüf- und Austauschfristen
Flüssiggas-Anlagen sorgen für Komfort an Bord von Booten. Was Skipper für einen sicheren Betrieb im Blick behalten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). Unbedingt beachten sollten Bootsfans die folgenden Spielregeln:
Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten geprüft werden.
- Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten. Qualifizierte Experten in der Nähe sind unter www.gaspruefung-boote-yachten.de schnell gefunden
- Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt
- Wurde an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen (G 608) bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.
Zusätzlich gilt es Austauschfristen für die Komponenten zu beachten:
- Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden
- Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten sind außerdem verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig
- Tipp: Gewinde und Schläuche können mit Hilfe sogenannter Lecksuchsprays ganz einfach auf ihre Dichtigkeit hin getestet werden
Ohne Funkzeugnis kann's teuer werden
- (21.1.2010) Am 31. Dezember 2009 ist die seit 2005 bestehende Aussetzung der Bußgeldbewehrung für Skipper ausgelaufen, die - obwohl sich eine Seefunk-stelle an Bord befindet - nicht im Besitz des für den Betrieb der Anlage berechtigenden Betriebszeugnisses sind...
- Verstöße werden von diesem Zeitpunkt an als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit verfolgt. Nach Auskunft des BMVBS beträgt das Bußgeld € 150,-- Im Wiederholungsfall wird es teurer!
Feuer im Sportboot:
Feuer im Sportboot
Ratgeber „Feuer an Bord!“ von SVB-Spezialversand für Yacht- und Bootszubehör GmbH, Bremen.
Hinweise auf der Internetseite:
https://www.svb.de/de/ratgeber/ratgeber-feuer-an-bord.html
Einbauvorschriften für Fäkalientank ab 2008 gültig, allerdings etwas gelockert
Laut einer Meldung des DSV vom 3.12.07 gelten folgende Bestimmungen:
- Alle Sportboote, die nach 2003 gebaut wurden und eine Toilette an Bord haben, müssen mit einem vorschriftsgemäßen Fäkalientank ausgerüstet sein.
- Boote, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der Ausrüstungspflicht befreit.
- Boote der Baujahre zwischen 1980 und 2003 sind von der Nachrüstungspflicht befreit, wenn sie weniger als 11,50 m lang oder weniger als 3,80 m breit sind (bisher hieß es Lüa < 10,50 m oder B < 2,80 m)
- Darüber hinaus kann im Einzelfall die Befreiung von der Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydro-graphie (BSH) beantragt werden, wenn es „technisch schwierig“ oder die „Kosten der Nachrüstung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch“ sind. Die Befreiung wird ge-währt, wenn durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die Nachrüstung „technisch unmöglich“ ist oder deren Kosten entweder 10% des Schiffswertes oder 4.000,- € übersteigen. http://www.dsv.org
Explosionsgefahr an Bord wird größer
- Regelmäßig hören wir einen Bericht über eine Explosion an Bord eines Sportfahrzeuges. Meistens werden sie verursacht durch eine unsachgemäße Gasinstallation oder veraltete Gas-Druckschläuche.
- Der Anteil an Explosionen von Fäkalientanks ist stark angestiegen. Grund sind die schlechte Pflege. Auch die Verpuffungsgefahr ist groß. In diesem Sommer ist es wieder passiert. Auf einer Motoryacht fand eine schwere Verpuffung statt, als der Skipper sich eine Zigarre ansteckte. Der Mann und seine Frau mussten mit ernsten Verwundungen in ein Krankenhaus gebracht werden und die Yacht wurde schwer beschädigt. Verschiedene Boote und Häuser in der Um-gebung nahmen auch Schaden. Die Feuerwehr geht von einem Gasleck aus. Eine von den am meisten vorkommenden Ursachen von der-gleichen Lecks sind veraltete GasDruck-schläuche. Viele Yachteigner wissen noch nicht, dass Gas-Druckschläuche alle 3 Jahre erneuert werden müssen.
- Auch ist es sehr wichtig regelmäßig eine Gasabnahme von einer qualifizierten Firma machen zu lassen. Auch sollte der Gasdruck-regler alle 10 Jahre ersetzt werden. Schäden sollte man besser nicht selbst reparieren.
- Auch Fäkalientanks können ein Grund von Explosionen sein. Eine Untersuchung ergab, dass Fäkalientanks an Bord bei schlechter Pflege auch ein Grund von Explosionen sein kann. Aus dem Abfallwasser von Kombüse und Toilette können auch Gase entstehen, die Grund für Verpuffungen sind. Dies zeigt ein Bericht der durch den Senat veranlasst wurde von einer Gasexplosion an Bord eines Zweimastklippers in 2006, wobei 8 Schüler verletzt wurden.
(Quelle: anwb-boot)
Aktuelles: Niederlande: Einleitungsverbot von Toilettenabwässern (vuilwater)
- Den Haag (SP) Ab dem 01.01.2009 gilt für die Fäkalienentsorgung Folgendes: Das Überbordpumpen von Toilettenabwasser (vuilwater) ist in den Niederlanden auf Binnen- und Seegewässern grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist die "Braune Flotte" - die verdient ihren Namen dann zu Recht.
- Wichtig zu wissen ist, dass das Verbot derzeit nicht die Verpflichtung beinhaltet, das Wasserfahrzeug mit einem SchmutzwasserAufnahme-System auszurüsten. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Aufnahme-Systemen an Bord, wie z.B. einen Fäkalientank, eine mobile (chemische) Toilette oder eine Ökotoilette. Für neuere Boote, verkauft ab 2006, muss solch ein Aufnahme-System bereits installiert sein. Ältere Fahrzeuge haben bis 2009 Zeit, entsprechende Entsorgungseinrichtungen in ihrem Boot nachzurüsten.
- Zukünftig werden auch Regelungen erlassen, die ebenfalls das Verbot des ungehinderten Ablassens des Abwassers für kommerziell genutzte Schiffe, wie z.B. Charterfahrt, die Braune Flotte, Rundfahrt- und Partyboote, beinhalten.
- Die Entsorgung von Toilettenwasser hat in den bestehenden Entsorgungsanlagen der Häfen und Vereine zu erfolgen. In den Niederlanden seien etwa 500 Anlagen vorhanden. Ab 2009 müssen alle Jachthäfen mit mehr als 50 Liegeplätzen für Boote mit Kajüte über eine solche Entsorgungsstation verfügen. Die WSP kontrolliert künftig Wasserfahrzeuge gezielt.
Falt- und Merkblätter im PDF-Format:
Service für unsere Mitglieder und Gäste:
Noch in Arbeit:
Hier entsteht eine Seite, die ausschließlich Vereinsmitteilungen beinhaltet.
Hier ist eine Auswahl von Informationen zum Herunterladen:
Befahrensregeln: Link zu den Merkblättern
Anträge zum Befahren des Ziegelsee:
der Stadt Mölln - Liegenschaftsverwaltung, sowie vom Kreis Hzgt. Lbg., Fachdienst Wasserwirtschaft
Merkblatt zur Genehmigung zum Befahren der Möllner Seen
Jahresbericht des Umweltbeauftragten Saison 2022
und noch ein paar Informationen:
Gas im Sportboot
Antifouling, bitte nur zugelassene Produkte verwenden!
Entsprechende Flyer liegen auch aus, bitte beachten.
Gravierender Besuch
Franchise-Artikel